Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78   

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BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 (https://dejure.org/1982,196)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1982 - 1 C 100.78 (https://dejure.org/1982,196)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 1 C 100.78 (https://dejure.org/1982,196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 24 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 227
  • DVBl 1983, 174
  • InfAuslR 1983, 34
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Nach dieser Vorschrift ist in Fällen wie dem vorliegenden für eine Ausweisung eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Ausländer erforderlich; an die Wahrscheinlichkeit neuer Störungen dürfen im Hinblick auf die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften geltende Freizügigkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BVerwGE 57, 61 [65]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486).

    Das Argument des Klägers, das Landgericht hätte ihm keine bedingte Strafaussetzung des Strafrestes gewährt, wenn es nicht der Überzeugung gewesen wäre, daß er in Zukunft nicht mehr straffällig werde, geht fehl; denn die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 StGB, die von der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1 StGB zu unterscheiden ist (vgl. BVerwGE 57, 61 [66 ff.]; Urteil vom 12. Juni 1979 a.a.O.), setzt eine solche Überzeugung nicht voraus.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Es kommt demnach darauf an, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland durch den Ausländer zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet wird (vgl. BVerwGE 55, 8 [14 f.]; Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 84 = NVwZ 1982, 117).

    Nach der Rechtsprechung des Senats werden mit einer Klage, die wie die vorliegende auf Aufhebung einer Ausweisungsverfügung und auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis gerichtet ist, zwei prozessuale Ansprüche von selbständigem Wert geltend gemacht (vgl. etwa Beschlüsse vom 22. September 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - [DÖV 1982, 410] und vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 -).

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DÖV 1982, 739 = DVBl. 1982, 645).

    Das Vorhandensein von Kindern deutscher Staatsangehörigkeit kann das Gewicht der für den Aufenthalt sprechenden Gründe verstärken (BVerwGE 60, 126 [129]).

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Nach dieser Vorschrift ist in Fällen wie dem vorliegenden für eine Ausweisung eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Ausländer erforderlich; an die Wahrscheinlichkeit neuer Störungen dürfen im Hinblick auf die für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften geltende Freizügigkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BVerwGE 57, 61 [65]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486).

    Das Argument des Klägers, das Landgericht hätte ihm keine bedingte Strafaussetzung des Strafrestes gewährt, wenn es nicht der Überzeugung gewesen wäre, daß er in Zukunft nicht mehr straffällig werde, geht fehl; denn die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 StGB, die von der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1 StGB zu unterscheiden ist (vgl. BVerwGE 57, 61 [66 ff.]; Urteil vom 12. Juni 1979 a.a.O.), setzt eine solche Überzeugung nicht voraus.

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DÖV 1982, 739 = DVBl. 1982, 645).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DÖV 1982, 739 = DVBl. 1982, 645).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DÖV 1982, 739 = DVBl. 1982, 645).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DÖV 1982, 739 = DVBl. 1982, 645).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Dabei kommt der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit einer Übersiedelung in das Land seiner Staatsangehörigkeit verbunden sind, erhebliches Gewicht zu (BVerwGE 59, 104 [109, 111]; 59, 112 [114, 116]; vgl. auch Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG 1 C 62.66 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 5).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78
    Die Anwesenheit eines zu Recht ausgewiesenen Ausländers während des Bestandes der Ausweisungsverfügung beeinträchtigt nämlich grundsätzlich Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. auch § 15 Abs. 1 Satz 1 AuslG; Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 71).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 62.66

    Erforderlichkeit der Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).

    Mit Rücksicht hierauf ist, wie der beschließende Senat bereits geklärt hat, gegenüber hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern das Ausweisungsermessen regelmäßig eingeschränkt, denn für diese Ausländer sind die Schwierigkeiten, in ihrem Heimatland Fuß zu fassen, in der Regel weit größer als für Ausländer, die längere Zeit dort gelebt haben und denen die Verhältnisse jenes Landes nicht gänzlich fremd sind (Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.; vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]).

    Bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Grundes in diesem Sinne ist auch in Fällen der vorliegenden Art die Ausweisung regelmäßig nicht als unverhältnismäßig zu bewerten (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.).

    Das Berufungsgericht ist übrigens von den vorerwähnten Grundsätzen ausgegangen, indem es im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - (a.a.O.) darauf abgestellt hat, ob ein "sehr schwerwiegender" Ausweisungsgrund vorliegt.

    Für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten hat zwar der beschließende Senat betont, daß im Hinblick auf die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nicht gering anzusetzen sind (BVerwGE 57, 61 [65]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Der erkennende Senat hat sich mit der Auslegung dieser Vertragsvorschrift und vergleichbarer Vorschriften des deutsch-italienischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 21. November 1957 (BGBl 1959 II S. 949) sowie des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505) wiederholt befaßt (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 (14 ff.); 64, 13 (18 ff.); Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 S. 33 f.; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O. S. 56 f.).

    Der Ausländer muß durch sein Verhalten dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bundesgebiet durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 (18 f.); Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O. S. 34).

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

    Es ist geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O. [S. 35] mit Nachweisen).

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts steht Art. 6 GG sogar der Ausweisung ausländischer Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin entgegen, und zwar nicht nur dann, wenn von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht und deswegen neuen Verfehlungen vorgebeugt werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1932 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O), sondern grundsätzlich auch dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Interesse an einem generalpräventiven Einschreiten besteht (vgl. z.B. BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 [S. 57]).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit selbst nach sehr langem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die Ausweisung nicht schlechthin aus, auch wenn der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit verbunden sind, bei der Abwägung ein erhebliches Gewicht zuzumessen ist (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit selbst nach sehr langem Aufenthalt im Bundesgebiet die Ausweisung nicht schlechthin verbietet, auch wenn der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit der Übersiedlung in das Ausland verbunden sind, bei der Abwägung ein erhebliches Gewicht beizumessen ist (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 S. 36).

    Bei schwerwiegenden Straftaten kann das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers selbst dann Vorrang vor einem privaten Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen, wenn der Ausländer mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und Kinder deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe hervorgegangen sind (BVerwGE 42.133 ; 59, 104 und 112 ; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. S. 35, BVerfGE 51.386 ).

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    In der Entscheidung vom 19. Oktober 1982 (InfAuslR 1983, 34) wird die genannte Ausweisungsermächtigung ebenfalls nur in der durch § 12 AufenthG/EWG eingeschränkten Form angewendet.
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens wiederholt klargestellt, welche Anforderungen an die Gefahr neuer Verfehlungen bei der Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers zu stellen sind, wenn dieser als Ehegatte eines Deutschen und als italienischer Staatsangehöriger einen besonderen Ausweisungsschutz genießt (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - und Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 und 96 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 23.6.2016 - 1 B 77/16 - juris Rn. 4; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/12 - InfAuslR 2013, 217, juris Rn. 17 ff.; U.v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 - BVerwGE 112, 185; B.v. 16.11.1992 - 1 B 197/92 - InfAuslR 1993, 121, juris Rn. 4; B.v. 23.9.1987 - 1 B 97/87 - InfAuslR 1988, 1; B.v. 19.10.1982 - 1 C 100.78 - InfAuslR 1983, 34/35 re.Sp.; vgl. auch BVerfG, B.v. 1.3.2000 - 2 BvR 2120/99 - InfAuslR 2001, 113, Juris Rn. 18, 19) ist hinsichtlich von Strafrestaussetzungen ein anderer Standpunkt zu entnehmen.
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Die weiterhin in der Beschwerde gestellte Frage, "wie weit der sich aus Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen, Art. 14 Beschluß des Assoziationsrates EWG-Türkei und Art. 3 Richtlinie Nr. 64/221 des Rates der EWG ergebende Ausweisungsschutz geht", ist in dieser Allgemeinheit angesichts der dazu vorliegenden Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - InfAuslR 1990, 293; Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257; zu den in Art. 3 Europäisches Niederlassungsabkommen und übereinstimmend in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen (besonders schwerwiegenden) Ausweisungsgründen vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91) nicht klärungsbedürftig.

    Wenn dem Kläger nach § 57 Abs. 1 StGB die Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes gewährt worden ist, schließt dies die Annahme einer hinreichenden Wiederholungsgefahr im Sinne einer spezialpräventiv motivierten Ausweisung anders als bei Bewährungsmaßnahmen nach § 56 StGB (vgl. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]) nicht aus; denn beide Bewährungsmaßnahmen können schon nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 B 55.87 -).

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, nämlich daran, daß die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227; BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5 = NVwZ 1982, 117; Hess. VGH, 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 -).

    Denn die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 StGB, die u. a. erfolgt, wenn verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird, setzt die Überzeugung, der Ausländer werde in Zukunft nicht mehr straffällig werden, die auch im Rahmen der ordnungsrechtlichen Gefahrenprognose von erheblichem Gewicht ist, nicht voraus (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86

    Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

  • BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83

    Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger der EG-Mitgliedstaaten

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche

  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

  • BVerwG, 25.05.1988 - 1 B 60.88

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85

    Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung

  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 11 S 1391/95

    Zum Ausweisungsschutz für einen Straftäter mit EG-Staatsangehörigkeit

  • BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 CB 32.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1985 - 1 B 32.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03

    Staatenloser Palästinenser; Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausweisung; zur

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 23.84

    Allgemeine Anforderungen an eine Revisionszulassung - Begriff der grundsätzlichen

  • BVerwG, 20.01.1984 - 1 B 112.83

    Ausweisungsschutz für volljährige Ausländer, die als Minderjährige nach

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80

    Volljähriger Ausländer - Ausweisung wegen Gewaltdelikt - Jugendstrafe auf

  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 B 55.87

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 130.80

    Ausweisung auf Grund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 11 S 424/95

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - besonderer Ausweisungsschutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

  • BVerwG, 29.01.1992 - 1 B 176.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 02.06.1987 - 1 B 47.87

    Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung der vorzeitigen Entlassung aus der

  • BVerwG, 06.01.1995 - 1 B 242.94

    Auf Aufklärungsmängeln gestützte Revision - Grundsatzrevision -

  • BVerwG, 25.04.1986 - 1 B 68.86

    Zulässigkeit der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 20.07.1984 - 1 B 79.84

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Bedürfnis der Betreuung

  • BVerwG, 02.04.1984 - 1 B 39.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 56.86

    Anforderungen an die Art und Schwere einer Straftat die die Ausweisung eines

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